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EUR-Lex - 32016D0288 - EN - EUR-Lex

(3) Nach Übermittlung ergänzender Informationen am 21. Februar 2002 entschied die Kommission am 24. April 2002, keine Einwände gegen die AGL zu erheben (2).Die Kommission stellte fest, dass die Ausnahmen nach Maßgabe des Finance Act von 2001 durch die Logik der Abgaberegelung gerechtfertigt waren und dass mit dem Finance Act von 2001 keine staatliche Beihilfe begründet wurde.

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